Schwangerenvorsorge

Schwangerenvorsorge:
Die Schwangerenvorsorge findet bei Ihnen zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung statt. Gerne nehme ich mir die Zeit um alle Ihre Fragen zu beantworten.
Hierbei führe ich alle im Mutterpass vorgesehenen Untersuchungen auf Grundlage der Mutterschaftsrichtlinien durch. Gerne mache ich auch die erste Untersuchung in der Schwangerschaft und stelle den Mutterpass aus. Bescheinigungen über den voraussichtlichen Entbindungstermin (für die Krankenkasse) stelle ich ebenfalls aus. Nach Absprache ist eine Vorsorge ausschließlich mit mir oder im Wechsel mit ihrem Gynäkologen/in möglich. (Link/PDF: Merkblatt zum Thema Schwangerenvorsorge für werdende Eltern, herausgegeben vom Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands)

Vorsorge

Nachfolgend ein Überblick:
Bis zur 32. Schwangerschaftswoche sehen wir uns im vierwöchigen Abstand. Danach alle zwei Wochen bis zum errechneten Geburtstermin. Bei geteilter Betreuung mit Ihrem Gynäkologen/in entsprechend im Wechsel und damit nur bei jeder zweiten Vorsorge.

Bei der Erstuntersuchung erfolgt die Erhebung einer ausführlichen Anamnese (gesundheitliche Vorgeschichte) sowie eine erste Blutuntersuchung.

Zu jeder weiteren Vorsorge gehören:

  • Gewichtskontrolle
  • Blutdruckmessung
  • Urinuntersuchung auf Eiweiß, Zucker
  • Kontrolle des Standes der Gebärmutter
  • Feststellung der kindlichen Lage im Bauch
  • Kontrolle der kindlichen Herztöne
  • allgemeine Beratung zu Themen rund um die Schwangerschaft und Geburt
  • sowie im Verlaufe der Schwangerschaft weitere Blutuntersuchungen und Screeningtests
  • Auf Wunsch können auch andere Screenings erfolgen und z.B. Toxoplasmose und Cytomegalie bestimmt werden. Auch ein Glukosetoleranztest (OGTT) ist ab der 24. SSW vorgesehen.

Alle Befunde werden in den Mutterpass dokumentiert. Laut Mutterschaftsrichtlinien ist eine vaginale Untersuchung und ein CTG nicht zwingend notwendig. Wenn Sie den Wunsch danach haben oder eine Indikation vorliegt, sind CTG Kontrollen sowie vaginale Untersuchungen zuhause bei Ihnen jederzeit möglich.
Die drei vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen (9.-12. SSW, 19.-22. SSW, 29.-32. SSW) finden bei Ihrem Gynäkologen/in statt.
Falls sich im Schwangerschaftsverlauf Unregelmäßigkeiten bei Ihnen oder Ihrem Kind zeigen sollten, überweise ich Sie an Ihren Gynäkologen/in oder an eine Geburtsklinik.

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden:
Ich berate Sie bei Schwangerschaftsbeschwerden wie z.B. Übelkeit, Wassereinlagerungen, Eisenmangel usw. Hilfeleistungen können im Gegensatz zu Vorsorgeuntersuchungen, sofern Bedarf ist, jederzeit stattfinden.

Beratung in der Schwangerschaft:
Ich berate Sie gerne bei allen Fragen rund um Schwangerschaft und Geburt.